- Verantwortliches Ressort:
- Migration, Justiz und Verbraucherschutz
- Veröffentlichung vom:
- 08.11.2023
- Betroffene Lebensbereiche:
- Bildung/Erziehung/Arbeit
- Art der Betroffenheit:
- junge Menschen als Normadressatinnen und –adressaten
- Betroffene Gruppen junger Menschen:
- Altersgruppe 18-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Berufstätige
Ziel des Gesetzentwurfs
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG) soll der Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen mit dem Zeitpunkt der Zulassung bei der Thüringer Rechtsanwaltskammer gleichgesetzt werden.1 Zudem soll die Mitarbeit in Organen und Ausschüssen des Versorgungswerks als ehrenamtlich definiert werden und datenschutzrechtliche Auskunftsbefugnisse eingeführt werden.2
Zentrale Auswirkungen
- Die geplante Angleichung des Beginns der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte an den Tag der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer (§ 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG) könnte rentenversicherungsfreie Zeiten verhindern und die Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinfachen. Sie könnten sich dann mehr auf den Start in das Berufsleben konzentrieren. Das ist wichtig, da die Berufseinstiegsphase ein bedeutender Abschnitt in ihrem Lebenslauf ist.
Betroffene Gruppen junger Menschen
Normadressatinnen und -adressaten in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen, die neu bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen werden und hierdurch Mitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen werden. Im Jahr 2020 bestanden in Thüringen 51 Studierende ihr zweites juristisches Staatsexamen und könnten damit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen werden.3 In einer aktuellen Befragung geben bundesweit 34 Prozent der Jurastudierenden nach dem ersten juristischen Staatsexamen und 87 Prozent der befragten Volljuristinnen und -juristen unter 35 Jahren an, in der Anwaltschaft arbeiten zu wollen.4
Betroffene Lebensbereiche
Bildung/Erziehung/ArbeitAuswirkungen auf junge Menschen
Vereinfachungen beim rechtsanwaltlichen Berufseinstieg
§ 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG
Durch die Neuregelung soll die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an demselben Tag beginnen, an dem sie bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen zugelassen werden, vgl. § 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG. Nach der bisherigen Rechtslage erfolgte der Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk in der Regel am ersten Tag des Folgemonats nach der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer.5
- Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 4. Juli 2023, 2.
- Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 2.
- Vgl. Bundesamt für Justiz. Referat III 3, „Ausbildungsstatistik. Übersicht über die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahre 2020“, 11. November 2022. Anlage 2: Ergebnis 2. Staatsprüfung.
- Vgl. Reiß und Hommerich, „Reformbedarf der Jurist*innenausbildung. Onlinebefragung von Jurastudent*innen, Referendar*innen und jungen Jurist*innen zum Reformbedarf der Jurist*innenausbildung im August 2020“ (Deutscher Anwaltverein, 2020), 5, https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/veranstaltungen/forum-juristenausbildung/2020-dav-juristenausbildung-bericht-final-neu.pdf (zuletzt aufgerufen am: 20.07.2023).
- Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 5.
- „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 1.
- Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 5.
- Vgl. Melanie Benz-Gydat, „Der Berufseinstieg als Transition: Vom Studium in die andragogische Praxis“, in Transitionen in der Erwachsenenbildung. Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Übergänge, hg. von Sabine Schmidt-Lauff, Heide Felden, und Henning Pätzold (Opladen, Berlin: Verlag Barbara Budrich, 2015), 113.
- Vgl. Terhardt 2000 zit. nach Benz-Gydat, 113.
- Vgl. Dirk Böpple, „Berufseinmündungsprozesse von Hochschulabsolvent/innen: Ereignis- und Sequenzmusteranalysen“, in Transitionen – Übergänge vom Studium in den Beruf, hg. von Jürgen Schiener und Heide Felden (Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010), 77.