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FAQ

Häufige Fragen

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Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) prüft Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung vor dem zweiten Kabinettsdurchgang. Dadurch können die Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf junge Menschen zwischen dem Eintritt in die Sekundarstufe bis zum Ende der Ausbildung schon erkannt werden, bevor ein Gesetz dem Thüringer Landtag vorgelegt wird. So liefert der Jugend-Check Thüringen eine wichtige Informationsgrundlage für die Thüringer Landesregierung und leistet einen Beitrag zu besserer Rechtsetzung.
Der Projektträger der Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV). Das FÖV ist als ein gemeinsam von Bund und Ländern getragenes wissenschaftliches Forschungsinstitut parteipolitisch neutral.
Die Prüfung der Gesetzentwürfe durch die ProJCT erfolgt mit wissenschaftlich fundierter Methodik. Die ProJCT nimmt nicht Stellung zu den Gesetzentwürfen, sondern stellt die Auswirkungen auf junge Menschen systematisch und objektiv dar, ohne sie zu bewerten.

Gefördert wird die ProJCT durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) im Rahmen eines dreijährigen Modellprojekts. Das TMBJS leitet der ProJCT die Gesetzentwürfe vor dem zweiten Kabinettsdurchgang zur Prüfung zu. Auf die Inhalte des Jugend-Checks nimmt das TMBJS dabei keinen Einfluss.

Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) wendet ein zweistufiges Prüfverfahren an. Vor der Hauptprüfung eines Gesetzentwurfs steht eine Vorprüfung. Dabei wird geprüft, ob bei einer Umsetzung des Gesetzes spezifische Auswirkungen auf junge Menschen zwischen dem Eintritt in die Sekundarstufe bis zum Ende der Ausbildung zu erwarten sind. Nur wenn die Antwort „Ja“ lautet, erfolgt die ausführliche Hauptprüfung, die in einen Jugend-Check mündet.

In seltenen Fällen kann die Prüfung eines Gesetzentwurfs durch die ProJCT aufgrund von Ausschlussgründen ausfallen. Dies gilt zum Beispiel für Haushaltsgesetze und Zustimmungsgesetze. Sollte in begründeten Fällen ein Eilbedarf oder ein Konflikt mit einem höherrangigen Rechtsgut vorliegen, kann auch dies ein Ausschlussgrund für die Durchführung eines Jugend-Checks sein.

Eine partizipative Einbindung junger Menschen findet beim Jugend-Check Thüringen immer dann statt, wenn der Gesetzentwurf eine besondere Relevanz für junge Menschen hat. Diese Relevanz wird durch das federführende Ressort angekündigt und mit der Servicestelle Mitbestimmung abgestimmt. Die Servicestelle Mitbestimmung führt die Veranstaltung zur Einbeziehung junger Menschen durch und ist an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angebunden.
Die partizipative Einbindung junger Menschen beim Jugend-Check Thüringen wird durch die Servicestelle Mitbestimmung durchgeführt. Im Rahmen des Jugend-Check Thüringen sollen dabei unterschiedliche Verfahren getestet werden. Von März 2023 bis März 2024 wurde ein festes “Jugend-Team” aus 50 zufällig ausgewählten jungen Menschen im Rahmen des Jugend-Check Thüringen gebildet. Die ausgewählten jungen Thüringerinnen und Thüringer wurden drei Mal eingeladen, sich zu aktuellen Gesetzesvorhaben der Landesregierung mit ihren Perspektiven und Einschätzungen einzubringen.
Die Servicestelle Mitbestimmung veröffentlicht auf Ihrer Informationsseite Informationen zum aktuell erprobten Modell zur Einbindung junger Menschen und zu den zugehörigen Veranstaltungen: Servicestelle Mitbestimmung. Sie hat außerdem hier ein FAQ zum Jugend-Team zusammengestellt. Zudem kann der Newsletter der Servicestelle Mitbestimmung abonniert werden. Dazu genügt eine E-Mail an mitbestimmung@tmbjs.thueringen.de.
Die eigenständige Lebensphase Jugend tritt beim Jugend-Check Thüringen nicht in Konkurrenz mit der Lebensphase Kindheit. Beide sind wichtige Lebensphasen. Der Jugend-Check Thüringen fokussiert sich jedoch bewusst auf den aktuell weniger berücksichtigten Lebensabschnitt Jugend. Denn die Belange junger Menschen stehen seltener auf der politischen Agenda als die Belange anderer Altersgruppen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang auch von der „Leerstelle Jugendpolitik“.
Gleichzeitig bestehen aber wesentliche Schnittmengen zu den Kinderrechten. Bei der Erarbeitung der Methodik und der Entwicklung des Prüfrasters des Jugend-Checks Thüringen wurden Erkenntnisse des Child Rights Impact Assessment berücksichtigt.
Die Prüfung von Gesetzentwürfen durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) konzentriert sich auf die Auswirkungen, die das Gesetz bei Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt auf die jeweils jungen Menschen haben kann. Das heißt der Jugend-Check Thüringen vergleicht nicht die Folgen für die Lebenslagen der aktuellen Jugend mit potentiellen Folgen für zukünftige Generationen. Daher kann der Jugend-Check Thüringen nicht darstellen, welche potenziellen langfristigen Folgen sich aus den festgestellten Auswirkungen ergeben können und somit nicht die Nachhaltigkeit eines Vorhabens überprüfen.
Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen möchte unterschiedliche Zielgruppen erreichen: Dazu zählen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerialverwaltungen, Politikerinnen und Politiker ebenso wie junge Menschen in Thüringen. Diese Zielgruppen stellen unterschiedliche Ansprüche: Ausführlich und umfassend sind unsere Ergebnisse in den Jugend-Checks nachzulesen. Sie adressieren vor allem Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Daneben bieten wir zu jedem Jugend-Check eine Version in jugendgerechter Sprache an. Diese werden beim jeweiligen Jugend-Check angezeigt. Sie bieten eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte in verständlicher Sprache. Zusätzlich sind hier weitere Informationen zum Jugend-Check Thüringen in jugendgerechter Sprache zu finden.
So wie der Jugend-Check durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) auf Länderebene durchgeführt wird, lässt er sich nicht unbedingt eins zu eins auf lokaler oder regionaler Ebene adaptieren. Dies gilt auch für den Jugend-Check, der auf Bundesebene durchgeführt wird.

Welche Kriterien für einen Jugend-Check erfüllt sein müssen und was zu einem guten Jugend-Check beiträgt, lesen Sie unter der folgenden Frage „Welche Kriterien müssen für einen guten Jugend-Check erfüllt sein?“ Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung steht Ihnen darüber hinaus gerne für einen Austausch zu Möglichkeiten der Entwicklung eines lokalen oder regionalen Jugend-Checks zur Verfügung.

Der Jugend-Check ist ein Instrument der Abschätzung der Folgen von geplanten Gesetzen oder anderen Regelungen, das zu einer evidenzbasierten Politikgestaltung und zu einer Sensibilisierung von Politik und Verwaltung im Hinblick auf die Lebensphase Jugend beiträgt. Der Jugend-Check ermöglicht es, die Lebenswirklichkeiten junger Menschen von Anfang an in Regelungsvorhaben auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene mitzudenken.
Folgende Kriterien sind dabei entscheidend für die Qualität eines Jugend-Checks:

  • – Jugendspezifische Abschätzung der Folgen geplanter Regelungen unter Nutzung eines Prüfinstruments und mit standardisiertem Prüfverfahren
  • – Die Prüfung erfolgt objektiv und neutral durch eine andere Stelle als die, die den Regelungsentwurf erstellt hat. Es erfolgt keine Bewertung durch die Prüfstelle.
  • – Nutzung standardisierter Prüfkriterien, um Auswirkungen systematisch und differenziert identifizieren zu können
  • – Auswirkungen werden im Hinblick auf unterschiedliche Gruppen und Lebenswirklichkeiten junger Menschen dargestellt
  • – Prüfung aller Regelungsvorhaben, nicht nur ausgewählter Einzelvorhaben
  • – Ergebnisse des Jugend-Checks werden der für die Erstellung des Regelungsvorhabens zuständigen Stelle mitgeteilt sowie in den weiteren politischen Prozess eingespeist
  • – interdisziplinäres Team

Diese weiteren Kriterien tragen zusätzlich zur Qualität eines Jugend-Checks bei:

  • – Objektive und externe Folgenabschätzung durch wissenschaftliche Einrichtung
  • – Entwicklung des Prüfinstruments in partizipativem Prozess mit jugendpolitischen Expertinnen und Experten
  • – Veröffentlichung aller Jugend-Checks
  • – Überprüfung und Anpassung des Prüfinstrument und der Prüfkriterien durch junge Menschen
  • – Stetige Weiterentwicklung des Prüfinstruments und der Jugend-Checks (auch unter Einbeziehung junger Menschen)
  • – Partizipative Einbindung junger Menschen bei der Prüfung von Regelungsvorhaben, um eine breitere Datenbasis zur Identifizierung möglicher Auswirkungen zu erhalten